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E-Rechnung in PrestaShop: Fristen und Rechnungsprozesse

KI-generierte Illustration: E-Rechnung in PrestaShop – Fristen, Prozesse und Umsetzung.

Welche Fristen gelten für die E-Rechnung?

Nach den FAQ des Bundesfinanzministeriums dürfen Rechnungsaussteller bis Ende 2026 noch sonstige Rechnungen nutzen; für elektronische Formate wie PDF ist die Zustimmung des Empfängers nötig. Bei einem Vorjahresumsatz bis einschließlich 800.000 Euro verlängert sich die Übergangsfrist bis Ende 2027. Für bestimmte EDI-Verfahren gibt es ebenfalls eine Übergangsregel. Ab 2028 endet damit die allgemeine Übergangsphase für betroffene inländische B2B-Umsätze.

Eine allgemeine B2C-Pflicht ab 2028 ergibt sich daraus nicht. Ausnahmen bestehen unter anderem für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und die Rechnungsausstellung durch Kleinunternehmer. Letztere müssen E-Rechnungen dennoch empfangen können. Klären Sie die Anwendung auf Ihre Umsätze mit Ihrer Steuerberatung; grenzüberschreitende Geschäfte und öffentliche Auftraggeber sind gesondert zu betrachten.

Warum reicht die bisherige PDF-Rechnung nicht?

Eine E-Rechnung enthält strukturierte Daten zur elektronischen Verarbeitung. XRechnung und geeignete ZUGFeRD-Profile sind dafür verbreitete Formate. Eine optisch vollständige PDF-Datei allein erfüllt diese Anforderung nicht. Prüfen Sie daher die tatsächlich erzeugte Datei und ihre Verarbeitung, nicht nur die Vorschau im Shop.

Wo sollte die Rechnung entstehen?

Nutzen Sie bereits eine Warenwirtschaft oder Buchhaltungssoftware, sollte zuerst deren Rolle geklärt werden. Häufig ist es sinnvoll, dort den verbindlichen Beleg zu erzeugen und die Shopbestellung zu übergeben. Zwei Systeme, die unabhängig voneinander Rechnungsnummern und Dokumente erstellen, können unnötige Abstimmungsprobleme verursachen.

Soll PrestaShop selbst die Datei bereitstellen, prüfen Sie eine passende Erweiterung mit Ihrer eingesetzten Shopversion. Lassen Sie sich anhand realer Testfälle zeigen, welche Formate, Korrekturen und Übermittlungswege unterstützt werden. Eine alte Kompatibilitätsliste oder eine angekündigte Funktion ist kein Nachweis für die heute installierte Fassung.

Welche Fälle gehören in den Integrationstest?

  • Normale Bestellung: Kundendaten, Artikel, Steuer und Gesamtsumme korrekt übernehmen.
  • Abweichende Adressen: Rechnungsempfänger und Lieferempfänger eindeutig zuordnen.
  • Versand und Rabatt: beide Positionen konsistent an das Rechnungssystem übergeben.
  • Teilretoure und Storno: den Korrekturablauf mit der Buchhaltung abstimmen.
  • Dateiprüfung: Struktur und Pflichtfelder mit einem geeigneten Validator kontrollieren.
  • Versand und Ablage: Zustellung, Wiederauffindbarkeit und Fehlerbehandlung testen.

Rechnung bearbeiten, Rechnung anpassen oder Zahlung auf Rechnung?

Diese Fragen betreffen unterschiedliche Aufgaben. Beim Anpassen eines Rechnungslayouts geht es etwa um Logo und Kontaktangaben. Eine fachliche Rechnungskorrektur muss dagegen in den abgestimmten Belegprozess passen. Zahlung auf Rechnung ist wiederum eine Zahlungsart und erzeugt nicht automatisch eine gültige E-Rechnung. Trennen Sie diese Anforderungen, wenn Sie eine Erweiterung auswählen oder eine Anpassung beauftragen.

Wie unterstützt sjmedia bei der Umsetzung?

Wir klären mit Ihnen, welches System den Beleg erzeugt, welche Daten PrestaShop liefert und wie Fehler sichtbar werden. Daraus entsteht ein technischer Umsetzungs- und Testumfang. Die steuerliche Bewertung bleibt bei Ihrer Steuerberatung. Für die Shopseite finden Sie weitere Informationen zu unserer PrestaShop-Betreuung und zur Auswahl von Zahlungsarten.

Quellen und Stand: FAQ des Bundesfinanzministeriums zur E-Rechnung, geprüft am 07.10.2026. Die frühere Aussage einer allgemeinen B2C-Pflicht ab 2028 wurde korrigiert.

Quelle zu Anwendungsbereich, Ausnahmen und Übergangsfristen: Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur E-Rechnung, geprüft am 07.10.2026.