GPSR im Onlineshop: Produktangaben richtig organisieren
Hersteller, verantwortliche Person und Sicherheitshinweise: So strukturieren Händler die GPSR-Angaben in Shop und Produktdaten.
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Die EU-Produktsicherheitsverordnung GPSR gilt seit dem 13. Dezember 2024. Für erfasste Produkte müssen Online-Angebote unter anderem Herstellerdaten, Produktidentifikation und erforderliche Sicherheitshinweise sichtbar enthalten. Welche Angaben Sie benötigen, hängt auch von Ihrer Rolle und dem Produkt ab. Ein Modul unterstützt die Datenpflege, ersetzt aber keine inhaltliche Prüfung.
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Für Händler beginnt die Umsetzung häufig mit einer ganz praktischen Frage: Wo stehen die Herstellerdaten und wer hält sie aktuell? Wer diese Informationen nur in einzelne Beschreibungen kopiert, muss jede Änderung mehrfach nachpflegen. Ein verlässlicher Datenprozess reduziert diesen Aufwand.
Welche Angaben verlangt die GPSR im Online-Angebot?
Artikel 19 der Verordnung (EU) 2023/988 nennt den Hersteller mit Namen sowie postalischer und elektronischer Adresse. Ist der Hersteller außerhalb der EU ansässig, kommen die entsprechenden Angaben zur verantwortlichen Person in der EU hinzu. Außerdem müssen das Produkt identifizierbar und erforderliche Warn- beziehungsweise Sicherheitsinformationen in der passenden Sprache erkennbar sein. Der Anwendungsbereich und produktspezifische Vorschriften sind gesondert zu prüfen; die Verordnung gilt nicht pauschal für jede Warenart.
Wie kommen die Informationen in Ihren Shop?
Bestimmen Sie eine verbindliche Quelle für jede Angabe. Das kann bei einem kleinen Sortiment der Shop selbst sein, bei mehreren Verkaufskanälen eher ein PIM oder die Warenwirtschaft. Entscheidend ist, dass Aktualisierungen nicht an mehreren Stellen unabhängig voneinander erfolgen. Ordnen Sie jedes Produkt dem passenden Hersteller zu und erfassen Sie abweichende verantwortliche Personen nachvollziehbar.
- Lieferanten ansprechen: benötigte Angaben und Dokumente produktbezogen anfordern.
- Daten zuordnen: Hersteller, verantwortliche Person und Produktkennungen getrennt pflegen.
- Sprachen prüfen: Hinweise für die tatsächlich bedienten Märkte bereitstellen.
- Ausgabe testen: Angaben auf Produktseiten, mobil und bei Varianten kontrollieren.
- Kanäle abstimmen: Shop, Marktplatz und Datenexport aus derselben Quelle versorgen.
- Änderungen nachhalten: Zuständigkeiten und erneute Prüfungen festlegen.
Was muss eine Erweiterung in PrestaShop, Shopify oder Shopware leisten?
Prüfen Sie mit einem kleinen Testsortiment, ob das gewählte Modul oder die App die benötigten Daten sauber abbildet. Wichtig sind der Import, die Zuordnung zu Varianten, mehrsprachige Inhalte und die sichtbare Ausgabe im eingesetzten Theme. Erkundigen Sie sich auch, wie Daten bei einem Wechsel der Erweiterung exportiert werden können.
Eine Erweiterung kann Felder und Ausgaben bereitstellen. Ob die eingetragenen Kontakte richtig sind und die Hinweise zu einem bestimmten Produkt passen, lässt sich daraus nicht ableiten. Ebenso sollten Sie nicht davon ausgehen, dass der Datenfeed eines Marktplatzes alle Shopfelder automatisch übernimmt.
Welche Fehler fallen bei der Abnahme auf?
Vergleichen Sie beispielsweise ein Produkt eines EU-Herstellers mit einem importierten Produkt. Prüfen Sie danach eine Variante und eine zweite Sprache. Werden die Angaben auch dort ausgegeben? Bleibt beim mobilen Aufruf erkennbar, zu welchem Produkt ein Sicherheitshinweis gehört? Funktioniert eine Korrektur in der führenden Datenquelle bis zur Shopanzeige?
Diese Stichproben sind ein praktischer Anfang. Bei größeren Sortimenten brauchen Sie zusätzlich eine systematische Kontrolle auf fehlende oder widersprüchliche Einträge. Ein leerer Pflichtwert sollte im Datenprozess auffallen, bevor der Artikel freigegeben wird.
Was bedeutet das für Händler aus der Schweiz?
Für Schweizer Händler, die in die EU verkaufen, ist der EU-Marktbezug ihrer Angebote zu prüfen. Entscheidend ist die konkrete Konstellation, nicht allein der Firmensitz. Stimmen Sie Produktverantwortung und rechtliche Pflichten mit qualifizierten Ansprechpartnern ab. Wir bei sjmedia unterstützen bei der technischen Abbildung, den Datenflüssen und der Ausgabe im Shop.
Wie sich Pflichtinformationen mit einer gut verständlichen Produktdarstellung verbinden lassen, beschreibt unser Leitfaden zu optimierten Produktseiten.
Quellen & weiterführende Informationen
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/988, insbesondere Artikel 19 · abgerufen am