Barrierefreiheit im Onlineshop: Anforderungen und Umsetzung
Was das BFSG für Händler bedeutet und wie Sie Navigation, Produktseiten und Bestellprozess auf Barrieren prüfen.
Direkte Antwort
Barrierefreiheit im Onlineshop betrifft den gesamten Weg zur Bestellung: Informationen müssen zugänglich, Bedienelemente erreichbar und Formulare verständlich sein. Seit dem 28. Juni 2025 gelten die Anforderungen des BFSG für erfasste Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Ob Ihr Unternehmen unter eine Ausnahme fällt, muss anhand der konkreten Voraussetzungen geprüft werden.
In diesem Artikel
Ein Kunde kann das Produkt erkennen, aber keine Variante auswählen. Ein anderer erreicht den Bezahlbutton mit der Tastatur nicht. Solche Hürden sind für Händler besonders relevant, weil sie einen Kauf verhindern können, obwohl Sortiment und Preis passen. Ein Barrierefreiheitsprojekt sollte deshalb nachvollziehbare Nutzungssituationen prüfen.
Welche Onlineshops fallen unter das BFSG?
Das deutsche BFSG erfasst unter anderem digitale Dienstleistungen im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags. Ein Online-Shop kann auch dann darunterfallen, wenn die verkauften Waren selbst keine vom BFSG erfassten Produkte sind. Eine beliebige Unternehmenswebsite wird dagegen nicht allein durch eine angegebene Telefonnummer automatisch zum betroffenen Onlineshop.
Für Dienstleistungen besteht eine Ausnahme für Kleinstunternehmen: weniger als zehn Beschäftigte und entweder höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens zwei Millionen Euro Jahresbilanzsumme. Produktpflichten sind davon getrennt zu betrachten. Bei ausschließlich geschäftlichen Zielgruppen oder grenzüberschreitenden Angeboten sollte der Anwendungsbereich gesondert geklärt werden. Für die rechtliche Einordnung Ihres Geschäftsmodells ist eine individuelle Prüfung sinnvoll.
Welche Bereiche sollte ein Shop-Audit abdecken?
- Navigation: Suche, Kategorien, Filter und Menüs auch ohne Maus bedienen.
- Produktinformationen: verständliche Texte, passende Bildbeschreibungen und erkennbare Varianten.
- Darstellung: lesbare Kontraste, Vergrößerung und nutzbare Ansichten auf kleinen Bildschirmen.
- Formulare: eindeutige Beschriftungen, verständliche Fehler und nachvollziehbare Korrekturen.
- Bestellung: Warenkorb, Anmeldung, Gastbestellung und Zahlung vollständig durchlaufen.
- Zusatzfunktionen: Cookie-Auswahl, Chat, Bewertungen und eingebundene Dienste prüfen.
Diese Auswahl hilft bei der Priorisierung. Sie begrenzt den Prüfauftrag nicht auf den Checkout. Die Bundesfachstelle weist darauf hin, dass die Anforderungen grundsätzlich die gesamte betroffene Website oder App betreffen können.
Reichen ein Testtool und ein Overlay?
Automatische Werkzeuge finden bestimmte Fehler schnell. Sie können aber nicht alle Aspekte der Barrierefreiheit bewerten; das W3C betont die notwendige menschliche Prüfung. Kombinieren Sie deshalb technische Tests mit Tastaturbedienung, Screenreader-Prüfungen und konkreten Aufgaben. Dokumentieren Sie jeweils die betroffene Seite, den Zustand und die Schritte zum Fehler.
Ein zusätzliches Einstellungsmenü für Schriftgröße oder Kontrast behebt nicht automatisch eine falsch beschriftete Schaltfläche oder ein unbedienbares Auswahlfeld. Beurteilen Sie eine Lösung daran, ob der jeweilige Vorgang anschließend funktioniert. Die Anzahl eingebauter Hilfsfunktionen ist dafür kein ausreichender Nachweis.
Wie lässt sich die Umsetzung im Shopsystem organisieren?
Bei Shopify, PrestaShop und Shopware lohnt sich die Trennung zwischen Theme, Erweiterung und eigenem Inhalt. Die verantwortliche Stelle ist jeweils eine andere. Ein fehlerhaftes Formular im Zahlungsmodul benötigt eine andere Korrektur als ein unpassender Bildtext in der Redaktion. Halten Sie die Zuständigkeit direkt im Prüfbericht fest.
Beginnen Sie mit Hürden, die ganze Nutzergruppen an einer Bestellung hindern. Prüfen Sie die Korrekturen anschließend erneut und nehmen Sie die wichtigsten Bestellabläufe in Ihre Abnahme für Updates auf. So bleibt das Thema Bestandteil der laufenden Pflege.
Was sollte die Dokumentation leisten?
Dokumentieren Sie Prüfumfang, gefundene Hürden, Maßnahmen und offene Punkte nachvollziehbar. Die erforderlichen Informationen zur Barrierefreiheit müssen zum tatsächlichen Angebot passen. Eine Erklärung allein beseitigt keine Barrieren und bietet keinen pauschalen Schutz vor rechtlichen Ansprüchen.
Die sjmedia GmbH unterstützt bei der technischen Prüfung und Umsetzung in bestehenden Shops. Für die Verbesserung der Nutzerführung betrachten wir dieselben konkreten Wege: ein Produkt finden, seine Eignung verstehen und eine Bestellung abschließen.
Quellen & weiterführende Informationen
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit: FAQ zum BFSG · abgerufen am
- Bundesfachstelle: Anforderungen an Online-Shops · abgerufen am
- W3C: Auswahl und Grenzen automatischer Barrierefreiheitstests · abgerufen am