EU-MwSt. Anpassung ab dem 01. Juli 2021

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  Modul "EU-Fernverkaufsregelung" für PrestaShop 1.7.x

Am 1. Juli 2021 werden die für den Fernabsatz und allgemein für den B2C-E-Commerce geltenden Mehrwertsteuervorschriften für alle Länder der Europäischen Union (EU) grundlegend geändert. Dieses Modul erzeugt einen einheitlichen Bruttopreis unter Berücksichtigung der Steuersätze in die unterschiedlichen EU-Länder bei Überschreitung der Grenze von aktuell 10.000 €.

 Technische Hinweise

Je nach Zahlungsmodul können unterschiedliche Bestelleingangsstatus im Shop gesetzt werden. Selektieren Sie alle Status, die unmittelbar nach der Bestellung durch die Zahlungsmodule gesetzt wurden. Diese sollten bestenfalls keine Mails verschicken und keine Rechnungen generieren, da erst nach diesem Eingangsstatus das Modul EU-Fernverkaufsregelung die korrekten Steuern im Falle der Überschreitung der Grenze neu berechnet. Erst nach dieser Neuberechnung wird der Bestellstatus auf "Bestellung validiert" gestellt und eine korrekte Rechnung kann erzeugt werden.

  • EU-Fernverkaufsregelung Vorteile
  • einheitlicher Bruttopreis auch nach Überschreitung der Grenze von 10.000€ Netto ins EU-Ausland
  • Zuweisung von Steuerregeln Standard und Fernverkaufsregelung
  • Installation der üblichen Steuerregeln für DE und AT (als Vorschlag)
  • Ändern der Steuerregeln über die PrestaShop Standardoberfläche (modulunabhängig)
  • Cronjob für die nachträgliche Neuberechnung der Nettobeträge in den Bestellungen
  • einheitlicher Bestellstatus nach Neuberechnung: Bestellung validiert
  • kostenfreie Updates im Rahmen von PrestaShop 1.7.x
  • deutscher Support

 Hintergrund und Rechtliches zur EU-Fernverkaufsregelung

Zum 1. Juli 2021 ändern sich die Umsatzsteuer-Regelungen im grenzüberschreitenden Online-Handel mit Verbrauchern grundlegend. Überschreiten Onlineshop- und Onlinemarktplatz-Betreiber eine Umsatzschwelle von 10.000€ im Jahr bei Lieferungen an Nichtunternehmer in andere EU-Länder, schulden sie die Umsatzsteuer grundsätzlich im Zielland. Die Auswirkungen sind nicht zu unterschätzen und betreffen nicht nur steuerverfahrensrechtliche Angelegenheiten: Da im B2C-Handel Preise zwingend inkl. MwSt. darzustellen sind, müssen auch die Preisangaben in Onlineshops und -marktplätzen angepasst werden. Dies wirft für e-Commerce-Unternehmen aus der EU mit internationaler Ausrichtung Fragen auf hinsichtlich Rechtssicherheit, Preisgestaltung und technischer Lösungen. Hier kommen Antworten.

Am 1. Juli tritt die sogenannte „EU-Fernverkaufsregelung" mit einer Umsatzschwelle von 10.000 Euro netto in Kraft. Überschreiten Online-Händler diese, schulden sie die Umsatzsteuer dem Zielland mit dem jeweiligen Mehrwertsteuersatz. Für die Berechnung der Umsatzschwelle werden alle Lieferungen ins EU-Ausland innerhalb eines Kalenderjahres aufsummiert. Individuelle Umsatzschwellen für jedes EU-Land gibt es nicht mehr.

Zusätzlich ist das One Stop Shop Verfahren möglich, wodurch die Steuer an zentraler Stelle in Deutschland abgerechnet werden kann. Dafür ist wiederum eine rechtzeitige Anmeldung erforderlich.

 Rechtssicherheit

Rechtssicher handelt derjenige, der sich konform dem europäischen Preisangabenrecht (in Deutschland in § 1 Abs. 1 der Preisangabenverordnung (PAngV)) verhält, d.h. gegenüber Verbrauchern stets den Preis inklusive Umsatzsteuer angibt. Es mag im ersten Moment paradox klingen, aber das bedeutet nicht, dass auch der jeweilige Umsatzsteuersatz im Online-Shop angezeigt werden muss. Die Angabe des Brutto-Preises genügt.

 Preisgestaltung

Im Angesicht der nicht besonders hohen Umsatzschwelle von 10.000 Euro und der Tatsache, dass in allen EU-Mitgliedsstaaten eigene normale und reduzierte Mehrwertsteuersätze gelten mit teilweise erheblichen prozentualen Unterschieden, erwächst die neue „EU-Fernverkaufsregelung" zu einer mindestens großen Herausforderung bei der Preisgestaltung, noch größer vielleicht sogar bei der technischen Umsetzung. Wähle ich für alle EU-Länder den gleichen Bruttopreis? Wenn nicht, soll ich für jedes Mitgliedsland einen eigenen Shop erstellen, was zugegeben sehr aufwändig wäre? Will ich nach Erreichen der Umsatzschwelle eventuell Länder mit hoher Umsatzsteuer blockieren?

 Technische Lösung für PrestaShop 1.7.x

Alle die, die PrestaShop als Shopsystem nutzen, werden es kennen: Auf Grundlage des Netto-Preises berechnet das Open Source Programm anhand geltender Steuerregeln den Verkaufspreis des Produktes im Onlineshop.
Mit der Verpflichtung der Anzeige landesspezifischer Steuersätze kommen Onlineshopbesitzer nun in die prekäre Lage unterschiedlich hoher Bruttopreise.
Jedoch wünschen sich viele einen einheitlichen Preis für Ihre Endkunden, egal, aus welchem Land dieser kommt.
Hier setzt unsere Modullösung an. Mit diesem Modul für PrestaShop 1.7.x möchten wir Ihnen helfen, Ihre Produkte zu gleichen Bruttopreisen in die unterschiedlichen Staaten der EU anbieten zu können.

  Weiterlesen und externe Links zum Thema

VAT: New rules applicable for the European Union from July 1st 2021 - PrestaShop Team Blogbeitrag vom 05. April 2021

Grenzüberschreitender Handel: EU-Mehrwertsteuerreform und Preisauszeichnung - Shopbetreiber-Blog.de vom 03.05.2021


Lizenz PrestaShop Modul
Das Modul PrestaShop "EU-Fernverkaufsregelung" unterliegt einer kommerziellen Lizenz. Sie dürfen das Modul auf einer Domain installieren. Zu Test- und Debugzwecken ist keine weitere Lizenz notwendig. Den Lizenztext finden Sie im Reiter 'Dokumente'.
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