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GPSR - General Product Safety Regulation


Ab dem 8. Dezember 2024 tritt das neue GPSR-Gesetz (General Product Safety Regulation, deutsch: Allgemeine Produktsicherheit) in Kraft. Das Gesetz ersetzt die bisherige EU-Richtlinie zur Produktsicherheit (2001/95/EG) und bringt wichtige Änderungen mit sich, die alle Unternehmen betreffen, die Produkte auf den europäischen Markt bringen.

Für wen gilt das GPSR-Gesetz?

Das GPSR-Gesetz gilt für Hersteller, Importeure, Händler und Online-Händler, die Produkte an Endverbraucher in der EU verkaufen. Das Ziel des Gesetzes ist es, die Produktsicherheit zu erhöhen, Risiken zu minimieren und die Rückverfolgbarkeit von Produkten zu gewährleisten.
Besonders betroffen sind Unternehmen im E-Commerce, da auch für den Verkauf über Online-Marktplätze strengere Anforderungen gelten.

Was ändert sich durch das GPSR-Gesetz?

  • Erhöhte Produktsicherheitsanforderungen: Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den neuen Sicherheitskriterien entsprechen.
  • Verpflichtende Produktkennzeichnung: Produkte müssen klar gekennzeichnet sein, einschließlich Herstellername, Kontaktinformationen und Herkunftsland.
  • Rückverfolgbarkeit: Unternehmen müssen sicherstellen, dass Produkte während der gesamten Lieferkette zurückverfolgt werden können.
  • Marktüberwachung: Behörden erhalten erweiterte Befugnisse, Produkte vom Markt zu nehmen oder zu untersuchen.
  • Pflichten für Online-Händler: Online-Plattformen müssen ebenfalls sicherstellen, dass Produkte den neuen Vorgaben entsprechen.

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